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Verwaltungsgemeinschaft Pforzen

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Allgemein

Informationen zur neuen Grundsteuer

Das Finanzamt teilt mit:

Wer allgemein Fragen und Verständnisprobleme zur Grundsteuer hat, kann unter www.grundsteuer.bayern.de viele Informationen zur Grundsteuerreform und den neuen Berechnungsgrundlagen einsehen und Antworten auf seine Fragen bekommen.

Außerdem gibt es eine Informations-Hotline zur Grundsteuer. Diese ist unter der Nummer 089 30 70 00 77 erreichbar. Dabei handelt es sich um eine bayernweite Hotline, die im Zweifel keine Fragen beantworten kann, die den einzelnen Bürger, sein Grundstück und seinen konkreten Bescheid betreffen.

Bei spezifischen Fragen zu Grundstücken, insbesondere zum Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteueräquivalenzbeträgen, können sich Bürger unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich oder elektronisch an das Finanzamt Kaufbeuren mit Außenstelle Füssen wenden (per Brief, über ELSTER oder per Mail an poststelle.fa-kf@finanzamt.bayern.de.

Wenn sich gegenüber der ursprünglichen Grundsteuererklärung mittlerweile Änderungen ergeben haben, zum Beispiel Baumaßnahmen oder Nutzungsänderungen, ist dies über eine Änderungsanzeige dem Finanzamt mitzuteilen.
Informationen finden sich dazu auf der Website www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt "Anzeige von Änderungen". Wer die Anzeige nicht über ELSTER online machen kann oder will, kann den amtlichen Vordruck sowohl als ausfüllbares PDF im Internet oder auch als handschriftlich ausfüllbaren Papiervordruck, erhältlich in den Finanzämtern, nutzen.
 
In manchen Fällen werden Sie erst jetzt feststellen, dass bereits die Berechnung der Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. des Grundsteuerwerts nicht richtig war, zum Beispiel, weil eine zu hohe Wohn- oder Nutzfläche erklärt worden ist, man in eine falsche Zeile gerutscht ist, Freibeträge übersehen hat u. ä. Gerade bei automatisierten Bescheiden dürften solche Fehler in vielen Fällen nicht aufgefallen sein.
Dazu findet man auf der Internetseite www.grundsteuer.bayern.de unter "Nach Abgabe der Grundsteuererklärung - was passiert nun?", dort unter "+ Sie sind der Meinung, Ihr Bescheid ist nicht richtig?" Hinweise zur Möglichkeit des Einspruchs bzw. zur Anzeige.
 
Manch einer wird den Hinweis auf das grundsätzliche Ziel der Aufkommensneutralität missverstanden haben und die höhere Belastung in seinem Fall beanstanden. Auch hierzu findet sich auf der Webseite www.grundsteuer.bayern.de in der Einleitung unter dem Punkt "Muss ich künftig mehr oder weniger Grundsteuer zahlen?" bzw. unter "Nach Abgabe der Grundsteuererklärung - wass passiert nun?", dort unter "+Wie geht es weiter? - Müssen Sie künftig mehr oder weniger Grundsteuer zahlen?" Hinweise auf die künftige Belastung. Gerade Eigentümer mit großen Grundstücken bzw. Gebäuden werden hiervon betroffen sein.
 
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