Bürgerentscheid Pforzen

Ergebnisse - Bürgerentscheid Pforzen am 15.09.2024 - Umgehungsstraße

Abstimmungsergebnis

Bekanntmachung der Sitzung des Abstimmungsausschusses zur Feststellung des Ergebnisses für den Bürgerentscheid

Landratsamt führt digitalen Bauantrag des Freistaats ein

 

Seit 1. Januar 2024 kann für Bauanträge auch beim Landratsamt Ostallgäu das zentrale digitale Bauantragsverfahren des Freistaats genutzt werden.

Weitere Informationen

Wichtige Information!

 
Liebe Bürger*innen der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen,
 
für den Bürgerservice unserer Verwaltungsgemeinschaft haben wir uns entschieden, den Publikumsverkehr dauerhaft auf Terminvereinbarung umzustellen.
 
Wir empfehlen Ihnen die Terminvereinbarung aber auch für alle anderen Angelegenheiten.
 
Wir bitten Sie, vor Ihrem Besuch telefonisch einen Termin im Bürgerservice oder beim jeweiligen Sachbearbeiter unter 08346 / 9209-0 zu vereinbaren.
 
Die Terminvereinbarung hat beispielsweise den Vorteil, dass wir Sie im Vorfeld bereits über mitzubringende Unterlagen informieren und somit Ihr Anliegen ohne Zeitverzug und abschließend bearbeiten können. So ersparen Sie sich selbst und den Mitarbeitern der Verwaltung Zeit.
 
Wenn Sie keinen Termin vereinbaren, dann kann es zu längeren Wartezeiten für Sie kommen, da Besucher mit Terminvereinbarung vorrangig bearbeitet werden.
 
Gegebenenfalls müssen Sie sogar an einem anderen Tag wiederkommen.
 
Der Bürgerservice ist in folgenden Angelegenheiten für Sie da:
 
  • Beantragung und Abholung von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderreisepässen
  • An-, Um- und Abmeldung Wohnanschrift
  • Beantragung von Führungszeugnissen
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen und Lebensbescheinigungen
  • Bestätigung von Meldedaten auf Füherscheinanträgen oder anderen behördlichen Anträgen
  • Aushändigung von Führerscheinen im Auftrag für das Landratsamt Ostallgäu
  • Beglaubigung von Zeugnissen, Urkunden (außer standesamtlichen Urkunden) und Ausweisdokumenten

Wir bitten Sie, den Bürgerservice bei der Umstellung auf die Terminvereinbarung zu unterstützen.

 


 

 

Füchse im Wohngebiet

Der Rotfuchs (Vulpes vulpes) ist ein so genannter „Kulturfolger“ und hat seinen Lebensraum in den vergangenen Jahren auf die Siedlungen ausgeweitet. Schon seit längerem ist bekannt, dass die Dichte der Fuchspopulationen in den bewohnten Gebieten deutlich größer ist als in der freien Landschaft. Der Hauptgrund hierfür ist in dem großen Nahrungsangebot zu sehen, das die Füchse in den Siedlungsgebieten vorfinden. Auf Komposthaufen oder in dem Futter, das für Haustiere oder Igel nach draußen gestellt wurde. Auch Obst und Beeren locken ihn in die Gärten. Dabei verliert er bis zu einem gewissen Grad die Scheu vor dem Menschen und nimmt nicht mehr bei jeder Sichtung Reißaus. Während der Aufzuchtphase der Jungen im Frühsommer sind die Tiere auch tagsüber unterwegs, während sie sonst vor allem in der Dämmerung zu sehen sind.

Der Abschuss in einem Wohngebiet kann gefährlich sein, weil dabei natürlich Menschen und Haustiere gefährdet werden können. Daher wurde durch das Landratsamt Ostallgäu nur der Einsatz von Fallen genehmigt. Hierfür müssen Sie sich an den zuständigen Jagdpächter wenden. Es ist allerdings bekannt, dass Fuchspopulationen auch durch intensive Bejagung kaum verkleinert werden können. Ein „frei gewordenes“ Revier wird in der Regel sehr schnell wieder vom nächsten Fuchs in Besitz genommen. Die Bejagung stellt daher keine dauerhafte Lösung dar.

Das wichtigste ist, dass Füchse keine Nahrung und keinen Unterschlupf in Ihrem Garten finden. Darum:

  • Keine Reste von Fleisch, Getreide- und Milchprodukten sowie keine gekochten Nahrungsmittel auf den Komposthaufen werfen! Komposthaufen evtl. zudecken.
  • Keine Futterteller für Haustiere draußen aufstellen.
  • Möglichst kein Fallobst liegenlassen, Beeren und Blumenrabatten vergittern.
  • Schuhe, Gartenhandschuhe, Kinderspielsachen und ähnliche Gegenstände über Nacht wegräumen – diese sind als «Spielzeuge» vor allem bei Jungfüchsen sehr beliebt.
  • Verschließen Sie Hohlräume unter Gartenhäuschen oder andere geeignete Unterschlupfmöglichkeiten, nachdem Sie überprüft haben, dass sich dort kein Fuchs und dessen Jungtiere aufhalten. Übrigens: Füchse können durch schmale Spalten von nur 12 cm schlüpfen!
  • Beginnende Grabtätigkeiten (Löcher) wieder verschließen. Den Garten als Ganzes unattraktiv zu machen, ist problematisch, da für den Fuchs interessante Gärten auch anderen Tieren wie Igeln und Vögel als Lebensraum dienen!
  • Vergraulen Sie den Fuchs durch übelriechende Mittel, Lärm und Unruhe, indem Sie zum Beispiel zeitweise im Schuppen das Radio laufen lassen.

Sollte ein Fuchs jedoch bereits auf Ihrem Grundstück seine Jungen aufziehen, müssen Sie dies von März bis Juli hinnehmen und dürfen die Tiere nicht stören. Fuchskot (drei bis acht Zentimeter lang mit weißer Spitze) sollten Sie entsorgen. Wie beim Hundekot können Sie diesen mit einem Plastiksack aufnehmen und in die Mülltonne werfen. Damit vermeiden Sie Infektionsgefahren. Geben Sie den Fuchskot keinesfalls in den Komposthaufen oder Biomüll. Die Tollwut gibt es derzeit nicht mehr in Bayern. Die verschwundene Scheu der Füchse zeugt lediglich davon, dass sie gelernt haben, den Menschen und seine Behausungen mit Futter zu verbinden. Deshalb bitte die vorstehenden Hinweise beachten.

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