An- und Ummeldung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht nach, handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einer Geldbuße rechnen.
Das gleiche gilt für einen Umzug innerhalb der Gemeinde.
Welche Unterlagen werden zur Anmeldung bzw. Ummeldung benötigt ?
Meldefrist: 2 Woche
Wichtiger Hinweis: Sollten Sie im Besitz eines Personalausweises, der ab dem 01.11.2010 ausgestellt wurde, können Sie Ihre Anmeldung bzw. Ummeldung aus technischen Gründen nur in der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen, Bahnhofstraße 7, 87666 Pforzen vornehmen. Eine An- bzw. Ummeldung mit diesem Ausweisdokument ist in den Außenstellen des Marktes Irsee und der Gemeinde Rieden leider nicht mehr möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Abmeldung
Seit dem 01.06.2004 ist eine Abmeldung nicht mehr erforderlich, wenn Sie innerhalb des Bundesgebietes umziehen. Sie müssen sich nur noch bei Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Eine Abmeldung ist jedoch weiterhin erforderlich, wenn
Die Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland ist bei der Meldebehörde vorzunehmen, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde mitzuteilen, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.
Meldefrist: 2 Wochen
Wichtiger Hinweis: Sollten Sie im Besitz eines Personalausweises, der ab dem 01.11.2010 ausgestellt wurde, können Sie Ihre Abmeldung aus technischen Gründen nur in der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen, Bahnhofstraße 7, 87666 Pforzen vornehmen. Eine Abmeldung mit diesem Ausweisdokument ist in den Außenstellen des Marktes Irsee und der Gemeinde Rieden leider nicht mehr möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Formulare:
Ansprechpartner: