Raiffeisenbank Kirchweihtal eG                                            Sparkasse Kaufbeuren                                                         

VGem Pforzen:   IBAN: DE43 7336 9918 0003 5147 22 - BIC: GENODEF1OKI       IBAN: DE16 7345 0000 0000 1605 80 - BIC: BYLADEM1KFB

Markt Irsee:        IBAN: DE89 7336 9918 0001 8117 38 - BIC: GENODEF1OKI        IBAN: DE23 7345 0000 0000 2100 21 - BIC: BYLADEM1KFB

Gem. Pforzen:    IBAN: DE28 7336 9918 0003 5104 33 - BIC: GENODEF1OKI       IBAN: DE17 7345 0000 0000 1600 77 - BIC: BYLADEM1KFB

Gem. Rieden:     IBAN: DE09 7336 9918 0002 7103 31 - BIC: GENODEF1OKI        IBAN: DE79 7345 0000 0000 1500 37 - BIC: BYLADEM1KFB

Kontaktdaten
Tel. 08346 / 16 49
E-mail: bauhof.pforzen@gmail.com


An der Säge 10
87666 Pforzen
 

Bauhofmitarbeiter:

Herr Albrecht
Herr Nather
Herr Pienle

Wie muss ich meine Hecke schneiden?

Es gilt, sogenannte Lichtraumprofile freizuhalten, die über dem Gehweg mindestens 2,50 Meter und über der Straße mindestens 4,50 Meter betragen (siehe Zeichnung). 

Bitte achten Sie auch darauf, dass Verkehrszeichen und Straßennamenschilder nicht einwachsen. Dies stellt insbesondere für die Verkehrssicherheit und das Auffinden z. B. durch Rettungsdienste ein Problem dar. 

Die Gemeinde Pforzen bittet im Interesse aller Mitbürger darum, dass Hecken, Sträucher und Bäume regelmäßig zurückgeschnitten werden. Herzlichen Dank dafür!

 

Weitere Infos rund um die Gartengrenze finden Sie in diesem Flyer:

Rund um die Gartengrenze

Aktuell sind in der Gemeinde Pforzen keine Bauplätze zum Erwerb verfügbar. Bei Interesse können Sie sich jedoch gerne als Bauplatzbewerber vormerken lassen. Bitte kontaktieren Sie unser Bürgerbüro unter Tel. (08346) 9209-0 oder info@pforzen.bayern.de

Für eine Vormerkung auf unserer Interessentenliste benötigen wir Ihren Namen, Anschrift und E-Mail Adresse.

 

Welche Unterlagen werden benötigt ?

Zur Beglaubigung muss immer das Original in deutscher Sprache vorgelegt werden

Folgende Dokumente (Unikate) dürfen nicht beglaubigt werden:

  • Geburts-, Heirats- und Sterbekunden (zuständig ist das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat)
  • Verträge (zuständig sind die Notare)
  • Handelsregisterauszug (zuständig ist das Amtsgericht)
  • Apostille / Überbeglaubigung (zuständig hierfür ist das Landratsamt Ostallgäu in 87616 Marktoberdorf, Schwabenstr.11, Tel. 08342/911-0)

Ausnahme

  • Beglaubigungen vom deutschen Personalausweis oder Reisepass sind dagegen möglich
  • Beglaubigung von Unterschriften

Unterschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn sie vor der beglaubigenden Dienstkraft vollzogen und anerkannt werden. Als Nachweis der Identität des Antragstellers(in) ist entweder der Personalausweis oder der Reisepass vorzulegen.

Folgende Unterschriftsbeglaubigungen sind nicht möglich:

  • auf Verträgen und Erklärungen (z.B. Erbschafts- und Grundbuchangelegenheiten)
    Solche Beglaubigungen sind von einem Notariat vorzunehmen.
  • Schriftstücke, die in einer fremden Sprache verfasst worden sind, außer sie sind von einem gerichtlich vereidigten Dolmetscher in deutscher Sprache übersetzt worden
  • Blankounterschriften (ohne zugehörigen Text)

Welche Gebühr wird erhoben ?

  • 5,00 Euro pro Beglaubigung

Viele Menschen verdrängen den Gedanken an den Tod, obwohl jeder eingebunden ist in den unumgänglichen Kreislauf des
Lebens und des Sterbens.

Es ist daher sinnvoll, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und die in diesem Zusammenhang stehenden Fragen zu klären.

 

Friedhöfe

Die Gemeinde Pforzen unterhält den gemeindlichen Friedhof in Pforzen (an der Kirche St. Valentin Pforzen), den gemeindlichen Friedhof in Leinau (an der Kirche St. Nikolaus Leinau) und den gemeindlichen Friedhof in Ingenried (an der Kirche St. Laurentius Ingenried).

Die Verstorbenen werden grundsätzlich auf dem Friedhof der Gemeinde bestattet, in der sie zuletzt ihren Wohnsitz hatten.

 

Bestattungsformen

Jeder sollte sich rechtzeitig überlegen und auch entscheiden, ob er nach seinem Tod in einem Sarg bestattet werden möchte oder eine Urnenbeisetzung wünscht. Beide Bestattungsarten sind rechtlich gleichgestellt. Die Entscheidung darüber sollten Sie zu Ihren Lebzeiten treffen, sonst müssen Ihre Angehörigen - oft unter dem Schock eines plötzlichen Todes - diese Entscheidung für Sie nachholen.

 

Folgende Bestattungsformen stehen zur Verfügung:

  1. Für Erdbestattungen
  1. Familiengrab (bis zu 4 Sargbestattungen)
  2. Einzelgrab (bis zu 2 Sargbestattungen)

 

  1. Für Feuerbestattungen
  1. Familiengrab (bis zu 4 Urnenbestattungen)
  2. Einzelgrab (bis zu 2 Urnenbestattungen)
  3. Urnengrab Stele klein (bis zu 2 Urnen)
  4. Urnengrab Stele groß (bis zu 4 Urnen)

    Die Möglichkeit der Beisetzung in einer Urnengrab Stele besteht nur im Friedhof Pforzen.

 

Ansprechpartner

Als Ansprechpartnerin der Verwaltung beantwortet Ramona Bobinger Ihre Fragen zum Bestattungswesen, zur Friedhofssatzung, zur Gebührensatzung oder zu den möglichen Bestattungsformen.

 

Weitere Informationen können Sie dem Begleitblatt für den Sterbefall entnehmen, das von der Gemeinde Pforzen und der Pfarrgemeinde Pforzen gemeinsam erstellt wurde.

Begleitblatt im Sterbefall

Ansprechpartner:

Das Thema Artenvielfalt ist in aller Munde - und so ist die Gemeinde Pforzen durchaus stolz darauf, bereits allgäuweit Vorreiter in Sachen Biodiversität zu sein. Die Gemeinde Pforzen hat nicht nur ein eigenes Biodiversitätsprogramm erstellt, sie konnte die letzten Jahre davon auch schon zahlreiche Projekte umsetzen bzw. anstoßen. Ob privat oder als Gewerbetreibender: jeder kann zum Erhalt unserer heimischen Natur und der weiteren Verschönerung des Ortsbildes beitragen!

Besuchen Sie doch die Internetseite des Arbeitskreis Artenvielfalt www.artenvielfalt-pforzen.com Dort finden Sie alle Informationen rund um den Arbeitskreis Artenvielfalt und dessen Aktionen.

Unterstützen Sie unsere heimische Natur - werden Sie Pate!

Auch heuer bietet die Gemeinde Pforzen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Artenvielfalt wieder Blüh- und Waldpatenschaften an. Sie sind interessiert? Unter der Rubrik "Wohnen + Leben" finden Sie alle Infos zu den Patenschaften. Helfen Sie mit, Pforzen aufblühen zu lassen!

 

Bei jedem Landratsamt wird für den Bereich des Landkreises ein Gutachterausschuss gebildet, der aus dem Vorsitzenden sowie ehrenamtlichen weiteren Gutachtern besteht. Er erfüllt die ihm nach dem Baugesetzbuch übertragenen Aufgaben (§ 193 BauGB).

Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderlichen Daten.

Über folgenden Link gelangen Sie direkt auf die Seite vom Landratsamt Ostallgäu:

http://www.buerger-ostallgaeu.de/bauamt.

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