Die Erlaubnis für ein Zeltlager ist immer dann erforderlich , wenn es aus mehr als drei Zelten besteht und es für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten errichtet werden soll (Art. 25 Abs. 2 LStVG).

Bitte beantragen Sie schriftlich spätestens zwei Wochen vor Beginn des Zeltlagers die Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung eines Zeltlagers. Bitte geben Sie dabei die Flurnummer des betreffenden Grundstücks sowie den Grundstückseigentümer an. Dem Antrag ist eine schriftliche Erlaubnis des Grundstückseigentümers beizulegen. Insbesondere ist auch anzugeben, wie viele Teilnehmer und Zelte vorhanden sind, wie das Abwasser entsorgt wird und ob ein offenes Feuer entzündet werden soll. 

Mit Ihrer Unterschrift versichern Sie zusätzlich, dass

  • darauf geachtet wird, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft entstehen,
  • die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume geschützt werden,
  • anfallende Abfälle in geeigneten Behältnissen, die im Bereich des Zeltlagers aufgestellt werden, gesammelt und der öffentlichen Abfallbeseitigung zugeführt werden,
  • das Abwasser gemäß Ihren Angaben im Antrag beseitigt wird.

Nach Einreichung wird Ihr Antrag geprüft und ggf. die Erlaubnis erteilt.

Weiter allgemeine Informationen zur Durchführung eines Zeltlagers finden Sie im untenstehenden Merkblatt.

 

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