Feuerwehr Pforzen

1.Vorstand
Michael Schmidt
87666 Pforzen
Tel. 0177/5998475

E-Mail:
Feuerwehr@Pforzen.de
 

1. Kommandant
Bernd Nather
87666 Pforzen              

(0172) 86 37 081

Homepage:
http://feuerwehr.pforzen.de/

 

Feuerwehr Ingenried

1. Vorstand 
Michaela Hartmann
 

1. Kommandant
Thomas Hartmann
Tel. 08346/1680

Private Feuerwerke dürfen in der Gemeinde Pforzen nur mit Genehmigung der Verwaltung veranstaltet werden.

 

Ansprechpartner:

Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und i. d. R. einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.

Den Fischereischein können Sie bei der Gemeindeverwaltung beantragen.

Wer den Fischereischein erhalten will, muss i. d. R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Die in einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen (bei der Gemeinde anfragen) anerkannt.

Für die Ablegung der Fischerprüfung ist die Prüfungsbehörde in Starnberg zuständig. Die Adresse lautet:

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

Institut für Fischerei

Staatliche Fischerprüfung

Postfach 11 46

82301 Starnberg

Tel. (08151) 26 92-0

Fax (08151) 26 92-170

www.LfL.bayern.de oder www.fischerpruefung.bayern.de

 

 

Viele Menschen verdrängen den Gedanken an den Tod, obwohl jeder eingebunden ist in den unumgänglichen Kreislauf des Lebens und des Sterbens.

Es ist daher sinnvoll, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und die in diesem Zusammenhang stehenden Fragen zu klären.

 

Friedhöfe

Die Gemeinde Pforzen unterhält den gemeindlichen Friedhof in Pforzen (an der Kirche St. Valentin Pforzen), den gemeindlichen Friedhof in Leinau (an der Kirche St. Nikolaus Leinau) und den gemeindlichen Friedhof in Ingenried (an der Kirche St. Laurentius Ingenried).

Die Verstorbenen werden grundsätzlich auf dem Friedhof der Gemeinde bestattet, in der sie zuletzt ihren Wohnsitz hatten.

 

Bestattungsformen

Jeder sollte sich rechtzeitig überlegen und auch entscheiden, ob er nach seinem Tod in einem Sarg bestattet werden möchte oder eine Urnenbeisetzung wünscht. Beide Bestattungsarten sind rechtlich gleichgestellt. Die Entscheidung darüber sollten Sie zu Ihren Lebzeiten treffen, sonst müssen Ihre Angehörigen - oft unter dem Schock eines plötzlichen Todes - diese Entscheidung für Sie nachholen.

 

Folgende Bestattungsformen stehen zur Verfügung:

  1. Für Erdbestattungen
  1. Familiengrab (bis zu 4 Sargbestattungen)
  2. Einzelgrab (bis zu 2 Sargbestattungen)

 

  1. Für Feuerbestattungen
  1. Familiengrab (bis zu 4 Urnenbestattungen)
  2. Einzelgrab (bis zu 2 Urnenbestattungen)
  3. Urnengrab Stele klein (bis zu 2 Urnen)
  4. Urnengrab Stele groß (bis zu 4 Urnen)

 

Die Möglichkeit der Beisetzung in einer Urnengrab Stele besteht nur im Friedhof Pforzen.

 

Ansprechpartner

Als Ansprechpartnerin der Verwaltung beantwortet Ramona Bobinger Ihre Fragen zum Bestattungswesen, zur Friedhofssatzung, zur Gebührensatzung oder zu den möglichen Bestattungsformen.

 

Weitere Informationen können Sie dem Begleitblatt für den Sterbefall entnehmen, das von der Gemeinde Pforzen und der Pfarrgemeinde Pforzen gemeinsam erstellt wurde.

Begleitblatt im Sterbefall

Ansprechpartner:

Führerscheinanträge können grundsätzlich auch in unserer Gemeindeverwaltung gestellt werden und werden dann von uns - sofern alle erforderlichen Unterlagen beiliegen - an die Führerscheinstelle des Landratsamtes Ostallgäu weitergeleitet. 

Für Fragen rund um den Führerschein kontaktieren Sie bitte den Bürgerservice des Landratsamtes Ostallgäu unter Tel. (08342) 911-444.

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Führerscheins kontaktieren Sie bitte direkt den Bürgerservice des Landkreises Ostallgäu.

 

Link zu PDF-Datei/Formular (kommt noch)

 
Unter dem Link https://www.bundesjustizamt.de finden Sie alle wichtigen Information rund um das Führungszeugnis.
 
Die Beantragung eines Führungszeugnisses kann neben der persönlichen Vorsprache bei der Meldebehörde und online unmittelbar beim Bundesamt für Justiz auch schriftlich nach § 30 Abs. 2 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) erfolgen. Bei einer schriftlichen Beantragung des Führungszeugnisses ist zur Überprüfung der persönlichen Angaben der antragstellenden Person gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 BZRG eine amtlich oder öffentlich beglaubigte Unterschrift erforderlich.

Seit dem 01. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BFJ) über ein Online-Portal zu beantragen.

Nähere Informationen erhalten Sie hier in der Pressemitteilung: Pressemitteilung

Unter dem Link www.fuehrungszeugnis.bund.de gelangen Sie direkt auf die Seite des BJF und können ihr Führungszeugnis oder die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.

Sicherlich haben auch Sie schon einmal etwas verloren. 

Damit Sie nicht auf unsere Öffnungszeiten oder telefonische Erreichbarkeit angewiesen sind, können Sie hier auf der Internetseite der Gemeinde Pforzen und auch auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen auf alle Informationen abgegebener Fundgegenstände in der VG Pforzen zugreifen. 

Vielleicht ist der von Ihnen vermisste Gegenstand dabei.

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87666 Pforzen
+49 8346 9209-0