Aus der gemeindlichen Kiesgrube kann von unseren Gemeindebürgern Kies bezogen werden. Unser Personal ist an zwei Vormittagen in der Woche (Dienstag und Donnerstag) von 08.00 bis 12.00 Uhr vor Ort, jedoch nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (mindestens zwei Werktage vorher). Ansprechpartner hierfür sind Thomas Albrecht (0172/ 819 43 14) oder Bernd Nather (0172/ 863 70 81). Sollte eine Abholung zu den Öffnungszeiten nicht möglich sein, kann über die Ansprechpartner des Bauhofs auch ein separater Termin vereinbart werden. Eine Abholmenge von mehr als 300 Kubikmetern bedarf der Genehmigung des Gemeinderats. Dies muss mit einer entsprechenden Vorlaufzeit beantragt werden.

Auch die Anlieferung von unbelastetem Aushubmaterial ist weiterhin im Rahmen der Aufnahmekapazitäten der Kiesgrube möglich. Auch hier ist die Anlieferung zwei Werktage vorher anzukündigen und ein entsprechender Herkunftsnachweis vorzulegen. Ansprechpartner hierfür sind ebenfalls Thomas Albrecht und Bernd Nather.

Preise:

Kies

6,00 Euro / m³

Abkippen

bis 5m³ - pauschale von 5,00 Euro
ab 5m³ - 1,00 Euro pro Kubikmeter

Ansprechpartner:

Bauhof der Gemeinde Pforzen

Thomas Albrecht: (0172) 8194314
Bernd Nather: (0172) 8637081

Träger

Kath. Kirchenstiftung St. Valentin Pforzen
Kirchplatz 1
87666 Pforzen

 

Kontaktdaten

Schulstraße 1
87666 Pforzen

Telefonnummer Kindergarten

08346/774

Telefonnummer Krippe

08346/9829875

E-Mail

kita.st.valentin.pforzen@bistum-augsburg.de

Bitte beachten Sie folgende Änderungen seit dem 01.01.2021:

Kinderreisepässe haben seit dem 01. Januar 2021 bei der Ausstellung und Verlängerung nur noch eine einjährige Gültigkeitsdauer. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig. Wird ein Dokument gewünscht, das mehrere Jahre gültig ist, ist ein regulärer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.


Welche Gebühren fallen an?

Die Verlängerung von Kinderreisepässen ist seit dem 01.01.2021 generell nur noch um ein Jahr (maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) möglich.

Kinderreisepässe werden für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres ausgestellt.

Die Beantragung eines Kinderreisepasses ist aus technischen Gründen nur in der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen, Bahnhofstraße 7, 87666 Pforzen möglich.

Zur Antragstellung benötigen wir:

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Augenfarbe und Körpergröße
  • persönliches Erscheinen der Erziehungsberechtigten
  • das persönliche Erscheinen des Kindes wäre wünschenswert (Pflicht ab 10 Jahren)
  • eventuell Sorgerechtsbeschluss, wenn die Eltern nicht mehr verheiratet sind
  • eventuell Negativbescheinigung vom Jugendamt bei ledigen Personen
  • Geburtsurkunde

Hat das Kind bei Neuausstellung oder Verlängerung / Aktualisierung das 10. Lebensjahr bereits vollendet, muss bei der Beantragung im Passamt eine Unterschrift durch das Kind geleistet werden.

Hinweise zur Gültigkeit von Kinderreisepässen:

Kinderreisepässe haben seit dem 01. Januar 2021 bei der Ausstellung und Verlängerung nur noch eine einjährige Gültigkeitsdauer. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig. Wird ein Dokument gewünscht, das mehrere Jahre gültig ist, ist ein regulärer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.

Welche Gebühren fallen an?

Neuausstellung: 13,00 Euro
Verlängerung bzw. Aktualisierung des Lichtbildes: 6,00 Euro

Hier finden Sie Informationen, welches Ausweisdokument Sie für die Einreise in das jeweilige Land benötigen:

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Sicherheitshinweise-Laenderauswahlseite.jsp

Zuständig:

Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich eine Person ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.

Austrittserklärung:

- persönlich

- gültiger Reisepass oder Personalausweis

Austrittserklärung Minderjähriger:

- bis 7 Jahre: gesetzliche Vertreter

- 7 bis 12 Jahre: gesetzliche Vertreter oder Kind selbst, mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter

- 12 bis 14 Jahre: gesetzlicher Vertreter mit Zustimmung des Kindes oder Kind selbst, mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter

- ab 14 Jahre: Kind selbst

Das Standesamt teilt den Kirchenaustritt folgenden Institutionen mit:

- Kirchensteueramt

- zuständige Meldebehörde, welche das Austrittsdatum an das Finanzamt übermittelt

Kosten:     35,00 EUR

 

Hinweis:

Die schriftliche Mitteilung eines Kirchenaustritts an das Standesamt ist unwirksam.

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Bahnhofstraße 7
87666 Pforzen
+49 8346 9209-0