Bei Fragen rund um die Blaue Tonne wenden Sie sich bitte an die Firma Hubert Schmid Recycling & Umweltschutz GmbH unter dem Service-Telefon (08342) 96 10 730.
Die Beantragung eines Personalausweises ist aus technischen Gründen nur in der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen, Bahnhofstraße 7, 87666 Pforzen möglich.
Zur Beantragung eines Personalausweises benötigten Sie folgende Unterlagen. Bitte beachten Sie auch die hier aufgeführten ergänzenden Hinweise:
Kosten:
Personalausweis (Lieferzeit beträgt ca. 3 Wochen)
bis 24 Jahre 22,80 €
ab 24 Jahre 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Der neue Ausweis hat Online-Ausweisfunktionen, mit denen Sie sich im Internet bzw. an Automaten ausweisen können. Auch Verträge können damit online abgeschlossen werden.
Da für Personen unter 16 Jahren diese Funktion automatisch deaktiviert ist, kann dieser Ausweis nicht für das Internet genutzt werden.
Informationen über den neuen elektronischen Personalausweis erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de
Ab dem 7. Februar 2022 steht der elektronische PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst von der Bundesdruckerei GmbH im Auftrag des Bundesministeriums in einer ersten Beta-Version für die Bürgerinnen und Bürger bereit. Mithilfe des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes können Inhaberinnnen und Inhaber eines Personalausweises, die eine Meldeadresse in Deutschland haben, die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises mit deutscher Meldeadresse können zudem den Online-Ausweis selbst aktivieren. Zu diesem Zweck bedarf es der Beantragung eines PIN-Rücksetzbriefes auf der neuen Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Die Möglichkeit, den Online-Ausweis im Bürgeramt aktivieren oder im Bürgeramt eine neue PIN setzen zu lassen, besteht fort.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Hier finden Sie Informationen, welches Ausweisdokument Sie für die Einreise in das jeweilige Land benötigen: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Sicherheitshinweise-Laenderauswahlseite.jsp
Das Anbringen von Werbung im öffentlichen Straßenraum ist eine Sondernutzung gem. § 18 des Bayerischen Straßen- u. Wegegesetzes (BayStrWG). Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Anfrage erteilt.
Der Antrag ist schriftlich 14 Tage vor der beabsichtigten Anbringung bei der Gemeinde Pforzen zu stellen. Bitte verwenden Sie hierzu untenstehendes Formular.
Es werden ausschließlich Plakate bis zu einer Größe von maximal DIN A1 genehmigt. Eine Sondernutzungserlaubnis ist in der Gemeinde Pforzen gebührenfrei.